Ambulantes Operieren

Wir führen in unserer Praxis kleine und große operative Eingriffe mit örtlicher Betäubung durch. Dies umfasst vorwiegend medizinisch notwendige Operationen von bösartigen Hauttumoren und deren Vorstufen wie z.B.

  • Melanom (schwarzer Hautkrebs)
  • Spinozelluläres Karzinom (Stachelzellkarzinom)
  • Basalzellkarzinom (Basaliom)
  • Aktinische Keratose
  • Atypischer/dysplastischer Nävus (auffälliges Muttermal)
  • Seltene Sonderformen von bösartigen Hauttumoren

Im Anschluss erfolgt eine histologische Auswertung des entnommenen Gewebes durch unser Partnerlabor (Dermatohistopathologie der RWTH Aachen) und wir legen auf Basis des Ergebnisses den weiteren Therapieplan fest.

Im Gegensatz zu den medizinisch notwendigen Operationen, die vollumfänglich von jeder Krankenkasse erstattet werden, führen wir auch regelmäßig Operationen von störenden gutartigen Hautveränderungen durch. Die Kosten dieser kosmetisch-ästhetischen Wunschleistungen sind von gesetzlich versicherten Patienten selber zu zahlen.

Es handelt sich überwiegend um die Entfernung von Fibromen (sog. „Stielwarzen“), seborrhoischen Keratosen (sog. „Alterswarzen“) und dermalen Nävi (sog. „erhabene Muttermale“). Hier besteht neben der klassischen Operation auch die Möglichkeit der Nutzung schnittloser Verfahren wie Lasertherapie und Curettage.